Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Allen Lieferungen,
Leistungen, Angeboten und Verträgen des Verkäufers liegen ausschließlich diese
Bestimmungen zu Grunde. Sie werden mit Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit
den Entgegennahmen der Ware oder Leistungen, als verbindlich anerkannt. Etwaige
widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten als ausdrücklich
ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind
nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufbedingungen werden
hiermit widersprochen.
2. Angebot/Bestellung
Unsere Angebote sind
hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
Bestellungen werden rechtsverbindlich, wenn uns ein schriftlicher Auftrag (auch
per Internet) vorliegt oder eine andere
Auftragsform von uns schriftlich bestätigt wird. Mündliche Nebenabreden gelten
erst dann als angenommen, wenn ihnen eine schriftliche Bestätigung vorausgeht.
Beanstandungen von Auftragsbestätigungen sind umgehend mit uns abzuklären und
bedürfen der schriftlichen Korrektur unsererseits.
3. Zahlungsbedingungen/Preise
Für die Lieferungen gelten
die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich als Stückpreise zuzüglich
Versandkosten und Mehrwertsteuer, soweit nicht schriftlich eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
Rechnungen sind per Vorkasse
oder innerhalb Deutschlands per Nachnahme zuzüglich Versandkosten ohne Abzug zu
begleichen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können. Andere Zahlungsarten bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Entstehen
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir befugt vom Vertrag zurück
zutreten.
Preiserhöhungen nach
Vertragsabschluss, die auf Schwankung von Wechselkursen, Lohn- oder
Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer, der Kaufmann im Sinne des
HGB ist, weitergegeben werden.
4. Lieferung/Versand/Gefahrenübergang
Wir bemühen uns Liefertermine und
Lieferfristen einzuhalten, können uns aber nicht an feste Lieferfristen binden.
Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger
Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Teillieferungen durch uns sind
zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. Bei Lieferverträgen gilt jede
Teillieferung als selbständige Leistung.
Unsere Lieferpflicht ruht,
solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.
Die Lieferfrist verlängert
sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer die Zahlung getätigt und alle Angaben und
Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig
sind. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu
vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger
Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Käufer
unverzüglich mitteilen.
Werden durch Ereignisse
höherer Gewalt, durch Rohstoffmangel oder Betriebsstörung bei Lieferanten oder
Beförderungsunternehmen die Herstellung, Beschaffung oder Lieferung behindert,
verzögert oder unmöglich gemacht, so kann nach unserer Wahl die Lieferung ganz,
teilweise unterlassen oder hinausgeschoben werden. Gegebenenfalls sind wir
berechtigt vom Vertrag zurück zutreten. Schadens Ersatzansprüche wegen
verzögerter oder eingestellter Lieferung
können nicht geltend gemacht werden.
Wir wählen Versandwege und
Versandart. Wünscht der Käufer einen anderen Versandweg oder eine andere
Versandart als von uns vorgegeben, und wird dem entsprochen, so geht bei
vereinbarter frachtfreier Lieferung die Mehrfracht gegenüber der billigsten
Versandmöglichkeit zu seinen Lasten.
Alle für eine evtl. Ausfuhr
der Waren notwendige Zustimmung von Ämterseite, insbesondere des Bundesamtes
für gewerbliche Wirtschaft sind vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene
Kosten einzuholen. Sollte die Ausfuhrgenehmigung versagt werden, berechtigt das
den Käufer nicht zum Vertragsrücktritt.
Bei der Lieferung von
Software und Literatur gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen
Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der
Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
Die Gefahr geht auf den
Käufer über sobald die Sendung mit den Waren vom Spediteur/Transportunternehmen
an den Käufer übergeben bzw. zugestellt wird. Der Käufer hat sowohl
offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden beim
Spediteur/Transportunternehmen oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und
dies uns anschließend mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
5. Abnahme
Der Kunde verpflichtet sich
die Lieferung anzunehmen bzw. durch einen Bevollmächtigten annehmen zu lassen.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so können wir ihm eine Nachfrist
setzen, mit der Maßgabe, dass wir nach ergebnislosem Ablauf zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt sind und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen
können. Der Schadensersatz umfasst alle im Zusammenhang mit der Abwicklung des
Rechtsgeschäfts gemachten Aufwendungen, sowie unserem entgangenen Gewinn.
6. Mängelrüge/Gewährleistung/Haftungsausschluss
Offensichtliche Mängel
können wir nur berücksichtigen, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage
nach Empfang der Lieferung schriftlich angezeigt werden; andernfalls sind
hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Ergänzend gelten im kaufmännischen
Bereich die §§ 377, 387 HGB. Abweichungen in Gewicht, Farbtönen und Maßen, die
trotz sorgfältiger Herstellung der Ware entstehen, berechtigen nicht zu
Beanstandungen. Die online dargestellte Ware kann hinsichtlich der Farbe,
Oberfläche, Größe, etc. vom Aussehen des Originalproduktes abweichen.
Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer
Wahl durch Preisnachlass, Umtausch, Rücknahme der Ware gegen Erstattung des
Kaufpreises oder Ausbesserung der fehlerhaften Teile entsprechen. Für alle
Ersatzlieferungen oder Ausbesserungen hat uns der Besteller die erforderliche
Zeit zu gewähren; verweigert er diese, sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis und in
Originalverpackung zurückgesandt werden. Für Mängel und Schäden, die aus
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Hinweisen zur
Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind,
übernehmen wir keine Gewähr. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer
Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen
lässt, die nicht von uns autorisiert wurden. Andere und weitgehende Ansprüche
sind in jedem Fall ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers (§§ 1,4 Produkthaftungsgesetz).
Wird eine Ware als defekt gerügt, und stellt sich heraus, dass die Rüge
unberechtigt war, so gilt eine Aufwandpauschale von 20,00 Euro als akzeptiert,
die der Einsender der Ware vor Rückgabe der Ware innerhalb von 10 Tagen zu
zahlen hat. Nach diesem Zeitraum wird eine Pauschale von 4,00 Euro pro
angefangene Woche für die Einlagerung berechnet. Überschreitet die Summe der
Pauschalen den Zeitwert der Ware, geht sie wieder in unser Eigentum über.
Die Gewährleistung entfällt
nach dem Gesetz, wenn der Kunde den Fehler bei Abschluss des Vertrages kannte
oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Eine Ausnahme besteht
allerdings, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten
Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten
aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung bezahlt hat. Der Käufer ist
berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die von uns
gelieferte Ware zu verfügen, insbesondere sie weiter zu verkaufen.
Verpfändungen oder Sicherheitsleistungen der Vorbehaltsware an Dritte sind
unzulässig. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer
Rechte durch Dritte muss und der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Der
Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware
schon jetzt zur Sicherung unserer Ansprüche bis zu deren Höhe an uns ab. Über
Weiterverkäufe ist uns auf Verlangen Auskunft zu erteilen, solange die Ware
unter Eigentumsvorbehalt steht; dies gilt insbesondere auch für Name und
Wohnort des Erwerbers.
8. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für die
Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware.
Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz unserer Firma.
Der Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten – auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit
Vertragspartnern ist der Sitz unseres Unternehmens.
9. Abschließend
Sollte sich eine der
Bestimmungen dieser AGB oder des Liefervertrages als unwirksam erweisen,
bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und weiterhin wirksam.
Für alle Rechtsbeziehungen,
auch grenzüberschreitende, zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich
Deutsches Recht.
Stand: Juni 2004